Neu ab 2012

 

Seit 2012 ist es nicht mehr notwendig, das die ausgebende Stelle (also der Verein), den Fischereischein (vom Amt) kontrolliert.

Der Gesetzgeber geht von der Eigenverantwortlichkeit  des einzelnen Anglers aus.

Es genügt, die richtige Summe auf das Vereinskonto zu überweisen (siehe Preise).

Ich schicke dann die Marke und/oder den Kanalschein an die letzte mir bekannte Adresse.

Adressenänderungen also auch dem Kassenwart mitteilen.

Achtung: Ein gültiger Fischereischein muss natürlich trotzdem vorhanden sein.

Und die Fangmeldung (der alte Kanalschein) muss trotzdem zum Kassenwart.