Neu ab 2012

 

Seit 2012 ist es nicht mehr notwendig, das die ausgebende Stelle (also der Verein), den Fischereischein (vom Amt) kontrolliert.

Der Gesetzgeber geht von der Eigenverantwortlichkeit  des einzelnen Anglers aus.

 

Achtung: Ein gültiger Fischereischein muss natürlich trotzdem vorhanden sein.

Und die Fangmeldung (der alte Kanalschein) muss trotzdem zum Kassenwart.